Pfändungsschutz-Konto
Hier gelangen Sie auf die Seite des Bundesministerium der Justiz.
Das neue Pfändungsschutzkonto FAQ (Frequently Asked Questions) Hier
Dort finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen betreffend dem Pfändungsschutz-Konto oder auch P-Konto genannt.
Hier können Sie sich die Bescheinigung für den "Erhöhten Sockelbetrag" laden. Stand 01.07.2021
Da es zur Zeit bei einigen Banken zu großen Komplikationen, betreffend des Giro-Kontos kommt, können Sie hier ein Beschwerde-Formular laden.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die entsprechende Regulierungsstelle. Die Adresse finden Sie hier.
Geld zurück für das P-Konto
Nach einer Erhebung der vzbv zahlen 31 von 46 zuvor abgemahnten Banken/Sparkassen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück, die sie anlässig der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto erhoben haben. Der Bundesgerichtshof hatte im November 2012 entschieden, dass Klauseln, die ein zusätzliches Entgeld für das Führen eines P-Kontos vorsehen, unwirksam sind.
Hier können Sie sich das Beschwerdeformular, "Rückforderung von Endgeld für die Führung eines P-Kontos", der Verbraucherzentrale NRW, laden.
Hier können Sie sich das Beschwerdeformular, "Wiederspruch des Wegfalls des Dispo-Kredits", der Verbraucherzentrale NRW, laden.
Hier können Sie sich das Beschwerdeformular, "Wegfall von Leistungseinschränkungen beim P-Konto", der Verbraucherzentrale NRW, laden.